
Anhang 129
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A13) Beurteilerübereinstimmung „Verallgemeinertes Cohen Kappa“
Tabelle 1:
Es wurde für jede einzelne Exposition (max. 5) mit den jeweiligen Wiederholungen
(max. 8) die Beurteilerübereinstimmung berechnet. So kommt man auf N = 40
Kappa-Maße. Um eine globale Aussage zu erhalten inwieweit die zwei Rater in den
40 Variablen übereinstimmten wurde das „Verallgemeinerte Cohen Kappa“ (Janson
& Olsson, 2001) mit einem Range von -1 bis +1 als Maß verwendet. Um dieses mit
iota bezeichnete Maß zur Beurteilung der multivariaten Urteilerübereinstimmung
(hier: zwei Rater beurteilen mehrere Subjekte auf mehreren Variablen) zu erhalten,
wurde zunächst für jede Variable der quadrierte euklidische Abstand zwischen den
Urteilen der beiden Rater über alle Personen hinweg berechnet. Aus diesen Werten
wurde die durchschnittliche Abweichung der beiden Rater über alle Variablen hinweg
berechnet. Aufgrund zahlreicher Missings wurden die Variablen noch mit der für die
jeweilige Berechnung verwendete Patientenzahl gewichtet. Für die Bestimmung von
iota wurde dann die so erhaltene gewichtete Nicht-Übereinstimmung (d0) durch die
gleichermaßen gewichtete erwartete Nicht-Übereinstimmung (de) dividiert und von 1
a/jointfilesconvert/398241/bgezogen. Hohe Werte von iota bedeuten also, dass die tatsächliche Nicht-
Übereinstimmung der Rater sehr viel geringer ist als es durchschnittlich zu erwarten
gewesen wäre. Auf die ausführliche Darstellung aller Übersichtstabellen, die zur
Berechnung von iota erstellt wurden, wurde an dieser Stelle verzichtet.
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